Als Bausatztreppe wird eine Fertigtreppe oder Fertigteiltreppe bezeichnet, auch Treppenbausatz genannt. Bei Importware aus anderen europäischen Ländern, sollte zumindest geprüft werden, ob hiesige Sicherheitsstandards eingehalten werden. Siehe auch CE-Kennzeichnung oder bei Treppenlexikon C. Beispielsweise gelten in Italien eine um bis zu 33% geringere notwendige Nutzlast als in Deutschland. Offiziell sind diese Treppen in Deutschland und Österreich baurechtlich nicht erlaubt - und daher auch nicht zugelassen. Da man eine Treppe meist nur einmal im Leben kauft, lassen Sie sich daher hier gut beraten. Alle Treppen von Bucher Treppen entsprechen selbstverständlich dem deutschen Baurecht.