Der Austritt ist die letzte oberste Stufe einer Treppe oder eines Treppenlaufs, der einen ebenen Abschluss mit der Geschossebene bildet. Als gestalterisches Mittel kann die Treppe auch eine Treppenstufe vorher enden oder eben genau mit der Geschossebene. Es gibt baurechtliche Bestimmungen was die Anordnung des Austrittes angeht. z.B. dürfen Türen nicht unmittelbar neben einem Austritt platziert werden. Siehe auch Antritt.