Unabhängig von der Bauweise und dem Grundriss der Treppe sind wichtige Maße und Bedingungen einzuhalten.
Wieso DIN-Normen? "Deutsche Normen verteuern den Bau", Architekten kritisieren preistreibende Normen", Normen sind der Albtraum vieler Häuslesbauer". Mit solchen und ähnlichen reißerischen Schlagzeilen erscheinen immer wieder Berichte. Es wird behauptet, dass so manche Treppe wegen den Normen teurer als nötig kommt.
Richtig ist: Die sehr sorgfältig beratene veröffentlichte Neufassung der DIN 18065 für Wohnhaustreppe legt Mindest- und Höchstmaße für sichere Treppen fest. Der Planer findet dennoch genug Spielraum zur freien Gestaltung. Die DIN ist also keine Festschreibung von Treppenluxus, sondern von Treppensicherheit. Hier wird beschrieben, wie hoch und tief eine Stufe, wie breit eine Treppe und wie hoch das Geländer sein soll. Auch die Grenzmaße - beispielsweise die maximale Steigung (Stufenhöhe) einer noch für Wohnräume zulässigen Treppe, Toleranzmaße und vieles andere sind festgelegt.

Die Bauteile und Begriffe: Probleme durch regional unterschiedliche Bezeichnungen werden durch die Begriffe der DIN 18065 ausgeräumt.



59 bis 65 cm
mittlere Schrittmaßlänge
(D/63 cm=Spazierschritt)
27 cm Auftritt (a)
18 cm Steigung (s)
bequeme Wohnnugstreppe
(2x18)+27cm=63cm
21 cm Auftritt (a)
21 cm Steigung (s)
steile Kellertreppe
(2x21)+21cm=63cm
Die Schrittmaßregel: Steigung, Auftritt und Steigungsverhältnis
2s+a=59 bis 65cm
(s bedeutet Steigung, a Auftritt)
Die ideale Schrittlänge beträgt 63 cm.
Warum ist das so? Die Sache ist ganz einfach: wenn der Mensch spazieren geht, beträgt seine Schrittlänge ca. 63cm, die sich beim Treppensteigen naturlich verkürzt. Steigt man zum Beispiel 10cm hoch, beträgt die horizontale Schrittlänge nur noch 43cm (bei 18cm Steigung nur noch 27cm). Und damit hätte man dann auch schon ein empfehlenswertes Steigungsverhältnis "18/27cm" für eine geradläufige Treppe.
Es gibt natürlich noch einige ergänzende Berechnungsmethoden der Treppenbauer (Bequemlichkeits- und Sicherheitsregeln). Die Standardempfehlungen der verschiedenen Hersteller sind meist für 15 Steigungen (=260 bis 280cm Geschoßhöhe) vorgesehen.
Die Schrittlänge verringert sich um das Zweifache der Höhe. Denn beim Aufwärtssteigen schafft man nur halb soviel wie in der Ebene. Mit dieser Formel wird das "Steigungsverhältnis" s/a (z.B. 18/27 cm wie mittlere Skizze) einer Treppe bestimmt.