Ein Hinweis für Statik und Bau-Ausführung: Der Boden bzw. die Decke muss bei freitragenden Spindeltreppen das Treppen-Eigengewicht und die Verkehrslast komplett, bei wandgelagerten Spindeltreppen zum Teil aufnehmen. Nähere Hinweise für den Statiker geben die Daten aus unserer bauaufsichtlichen Zulassung bzw. typenstatischen Prüfung.