Der Schallschutz ist heute neben dem Wärmeschutz und der Winddichtheit ein wesentliches technisches Kriterium für hochwertige Bauten. Allerdings müssen dabei Bedingungen auf einen Nenner gebracht werden, welche sich teilweise widersprechen; die Darstellung wird das verdeutlichen.



Der Stand der Technik. Bei Bauverträgen werden, wenn keine besonderen Absprachen vorliegen, die Mindestwerte der DIN 4109 zum Schutz vor unzumutbarer Lärmbelästigung aus fremden Wohnungen vereinbart. Kommt es zum Streit und ein Richter hat zu entscheiden, dann gilt meist der
Stand der Technik als zu liefernde Leistung und dieser ist beim Schallschutz mittlerweile höher als die Mindestanforderungen. Daher ist es Stand der Technik, bei Doppel- und Reihenhäusern eine zweischalige Wohnungstrennwand einzusetzen, mit der die Werte für den erhöhten Luftschallschutz erreicht werden. An solchen Wandkonstruktionen kann der Treppenbauer in der Regel die „Vorschläge für den erhöhten Trittschallschutz“ erreichen. Wird aber vom Stand der Technik abgewichen, indem man in Doppel- und Reihenhäusern einschalige Wohnungstrennwände vorsieht, dann ist es für den Treppenbauer extrem schwer, die Mindestanforderungen an den Trittschallschutz zu erreichen, geschweige denn den erhöhten Schallschutz.

Wir, die Treppenmeister-Partnergemeinschft garantieren:
- Wir sind die Herstellergruppe, die sich wissenschaftlich
- am umfassendsten mit dem Thema „Trittschall von Leicht-
- Treppen“ auseinandergesetzt hat.
- Unser akustischer Prüfstand ist in punkto Treppenmessung
- weltweit bisher unerreicht (Stand 1/2005)
- In Zusammenarbeit mit anerkannten Hochschulen und
- Prüfanstalten haben wir neue, realitätsnahe Messmethoden
- für Treppen entwickelt und daraus Erkenntnisse für einen
- besseren Trittschallschutz gewonnen.
- Als Hersteller bieten wir mit dem „Treppenmeister-
- Schallschutzpaket“ für leichte Treppen eine
- Verankerungsmethode, mit der weit überdurchschnittliche
- Trittschalldämmwerte erreicht werden.